"Masseur Norbert Hoffzimmer - Ihr Ansprechpartner in Sachen Gesundheit"

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 Massage- und Fußpflegepraxis
NORBERT HOFFZIMMER
Sauna mit Sonnenstudio "Miami"
Fahrbare Massage- und Fußpflegekabine
53501 Grafschaft BENGEN

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 Heilmittelbudget

"Informationen zum Heilmittelbudget finden Sie auf dieser Seite"

Die Arznei- und Heilmittelbudgets sind abgeschafft seit Jan. 2002!

Bundesregierung hat der Ablösung der Arznei- und Hilfsmittelbudgets zugestimmt.
  • Neun Jahre nach der Einführung (1993) der Budgetierung, sowohl im Arznei- als auch im Heilmittelbereich, hat der Bundestag am 18.10.2001 und nunmehr auch der Bundesrat dem Gesetz zur Ablösung der Arznei- und Heilmittelbudgets zugestimmt. Damit gehören die Arznei- und Heilmittelbudgets seit dem 01.01.2002 endgültig der Vergangenheit an.
Verlängerung der Übergangsregelung für Heilmittelrichtlinien bezüglich der Ergänzung/Änderung der ärztlichen Verordnung
  • Auch nach 6 Monaten Umsetzung der ab 01.07.2001 neuen Heilmittelrichtlinien stellen wir fest, dass die ärztlichen Verordnungen immer noch häufig nicht den neuen Heilmittelrichtlinien entsprechen und deshalb ergänzt oder geändert werden müssen. Diesbezüglich konnte mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Einvernehmen hergestellt werden, dass die Übergangsfrist über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.03.2002 verlängert wird. Das heißt die Leistungserbringer (Therapeuten) können also weiterhin nach Rücksprache mit dem Arzt zum Beispiel die fehlende Leitsymptomatik nachtragen oder ein Datum für den spätesten Behandlungsbeginn nach Klärung mit dem Arzt eintragen. Diese Änderungen/Ergänzungen sind vom Leistungserbringer auf dem Rezept zu dokumentieren und mit Unterschrift und Praxisstempel zu versehen. Das heißt, diese Rezepte müssen somit nicht zurück in die Arztpraxis, um dort unterschrieben und abgestempelt zu werden.