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 Massage- und Fußpflegepraxis
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 Heilmittelbudget / Heilmittelrichtlinien

Erklärungen zu den neuen Heilmittelrichtlinien

Seit 01. Juli 2004 gilt die Neuauflage der Heilmittelrichtlinien.

  • Im Gegensatz zum allgemeinen Irrglauben sind Kassenärzte schon seit Januar 2002 nicht mehr an ein Heilmittel-Budget gebunden. Vielmehr richtet sich die zu verordnende Menge nach der Neuauflage der Heilmittelrichtlinien 01.Juli 2004

Laut neuem Heilmittelkatalog der seit 01.07.2004 und bis heute immer noch gültig ist, dürfen:

Pro Diagnose dürfen mehr als drei Rezepte ausgestellt werden!

  • Durfte der Arzt früher 2 Rezepte mit jeweils 6, 8 oder 10 Behandlungen verordnen, so kann er jetzt seit Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinien 1 Jul. 2004 3 x 6 Behandlungen verordnen. Bei chronisch erkrankten Patienten können zusätzlich zu den 3 x 6 Behandlungen auch 4, 5 und mehr „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ ausgestellt werden. Diese dürfen dann auch 10 Behandlungen enthalten; bei manchen Krankenkassen müssen diese jedoch genehmigt werden. Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere von einander unabhängige Erkrankungen derselben Diagnosegruppen (z.B. WS) auf, kann dies weitere Regelfälle auslösen.

Behandlungsfreie Zeit gilt nur für eine Diagnose!

  • Das behandlungsfreie Intervall hat sich von vorher 6 Wochen auf 12 Wochen verlängert. In dieser Zeit können jedoch weitere Rezepte mit anderen Diagnosen oder außerhalb des Regelfalls ausgestellt werden.

Wärme und Kälte darf weiter mit verordnet werden!

  • Wärme- und Kältetherapie sind nach wie vor als ergänzende Heilmittel zulässig. Schon im Regelfall kann ein vorrangiges Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel pro Rezept verordnet werden (z. B. klassische Massagetherapie und Wärmetherapie, Fango oder Krankengymnastik mit Eistherapie).

Arzt darf mehrere Behandlungen verordnen!

  • Bei Erkrankungen oder Verletzungen, die die Verordnung von zwei vorrangigen Heilmitteln erforderlich machen (z.B. manuelle Lymphdrainage und Krankengymnastik) darf der Arzt die erforderlichen Behandlungen verordnen. Er muss lediglich zwei Rezepte ausstellen.

Zuzahlung günstiger als vorher!

  • Nach wie vor müssen sich Patienten auch an den Kosten für Heilmittel beteiligen – und zwar mit 10 EUR je Verordnung zzgl. 10 % der Heilmittelkosten und nicht wie vorher 15 % der Heilmittelkosten ohne Zuzahlung der 10 EUR. Meist fällt die neue Regelung für den Patienten jedoch trotz der 10 EUR Zuzahlung günstiger aus.